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Photovoltaics – tax deduction

Da der Anteil der Photovoltaik an der gesamten Stromerzeugung steigt, wächst auch das Interesse an verschiedenen Formen der Förderung. Kein Wunder, denn es ist die günstigste aller erneuerbaren Energiequellen und die einfachste Möglichkeit, den Stromverbrauch aus dem öffentlichen Netz tatsächlich zu senken und damit die Stromrechnung sichtbar zu senken. Trotz Änderungen bei der Kofinanzierung aus dem Programm „Moj Prąd“ um bis zu 2.000 PLN ist es immer noch möglich, oft sogar sogar, die Kosten für Investitionen in die eigene Photovoltaik in Form einer thermischen Modernisierungsvergünstigung zu senken. Was ist diese Erleichterung und wer kann davon profitieren? Darüber reden wir heute.

Entlastung für thermische Modernisierung, d.h. Abzug von Photovoltaik von der Einkommensteuer

Die Höhe des Abzugs für Wärmedämmkosten beträgt bis zu 106.000 PLN. PLN für Ehegatten (53.000 PLN pro Person). Wichtig ist, dass dieser Betrag nicht nur für eine Investition gilt. Alle Modernisierungen von Gebäuden im Eigentum des Steuerpflichtigen können gleichzeitig steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus ist die Erleichterung bei der thermischen Modernisierung innerhalb von 6 Jahren nach der Investition verfügbar, was eine gewisse Fehlerquote für diejenigen bietet, die vergessen, sie zu nutzen.

Grundlage für den Abzug von Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer sind zwei Gesetze: das Gesetz über die Einkommensteuer und das Gesetz über die Pauschalsteuer auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen. Die thermische Modernisierungsentlastung wird auch als Wärmedämmentlastung bezeichnet. Erstmals konnte es bei der Abrechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2019 herangezogen werden, da zu diesem Zeitpunkt zu Beginn des Jahres Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Photovoltaik auf Grundlage der oben genannten Gesetze in Kraft traten.

Wer kann von der thermischen Modernisierungserleichterung profitieren?

Nach dem Gesetz steht die Steuererleichterung natürlichen Personen zu, die ihre Steuern nach allgemeinen Grundsätzen (d. h. mit einem Steuersatz von 17 % oder 32 %) abrechnen, d. h. Steuerpflichtige, deren Einkommensteuer linear abgerechnet wird oder zahlen Sie einen Pauschalbetrag auf das erfasste Einkommen.

Die Bedeutung der Entlastung beruht auf dem Abzug der förderfähigen Kosten, die für die Installation von Mikroinstallationen in einem Einfamilienhaus anfallen, d. h. die Kosten für Anschaffung, Transport und Montage und gelten für Eigentümer und Miteigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern, die der Befriedigung des Wohnbedarfs dienen. Ein detaillierter Katalog der angefallenen Ausgaben, der die Grundlage für den PIT-Abzug bildet, ist in der Verordnung des Ministers für Investitionen und Entwicklung festgelegt.

Den oben genannten Gebäuden dürfen höchstens zwei Wohnräume oder ein Wohnraum und eine Nutzfläche mit einer Gesamtfläche von höchstens 30 % der Gesamtfläche der jeweiligen Anlage zugewiesen werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich die Ermäßigung auf Kosten bezieht, die direkt dem Eigentümer (Miteigentümer) des Hauses entstehen – nicht jedoch den Betrag, der durch Zuschüsse, z.B. aus dem Moje Prąd-Programm oder aus Umweltschutzfonds der Provinz. Eine Finanzierung der gesamten Investition ist jedoch nicht ausgeschlossen; In diesem Fall können Sie die Gesamtkosten des Kredits abziehen, der für die Installation einer PV-Anlage in Ihrem Haus aufgenommen wurde. Auch bei der Errichtung einer PV-Anlage auf einem anderen Gebäude als einem Wohngebäude besteht die Möglichkeit der thermischen Modernisierungserleichterung, sofern diese der Deckung des Strombedarfs des Hauses dient und nicht beispielsweise nur einer freistehenden Garage oder ein anderes Wirtschaftsgebäude.

Wichtig: Um von der thermischen Modernisierungsförderung zu profitieren, können Sie die Erstattung der entstandenen Kosten nur bei Häusern beantragen, die bereits gebaut und somit in Betrieb genommen wurden. Darüber hinaus sollten alle im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaik anfallenden Kosten durch Rechnungen mit Bruttoeinkaufswert und zuzüglich Mehrwertsteuer dokumentiert werden, die von einem Dienstleister ausgestellt werden, der Waren- und Dienstleistungssteuer zahlt und nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitiert.

Wichtige Daten

Ein Steuerpflichtiger, der Photovoltaik von seinem Einkommen absetzen möchte, sollte wissen, dass die Investition nicht in einem Steuerjahr abgeschlossen sein muss, um von der thermischen Modernisierungsförderung profitieren zu können. Dieses Projekt kann in mehreren Schritten umgesetzt werden, vorausgesetzt, dass die Installation der Anlage innerhalb von 3 Jahren nach Anfall der ersten Kosten abgeschlossen sein muss und jeder dieser Kosten entsprechend dem Datum auf der Rechnung für die Dienstleistung steuerlich abgerechnet werden muss. Es ist daher möglich, die nachfolgenden Etappen für drei aufeinanderfolgende Jahre herunterzuzählen. Dies ist jedoch riskant, da diese Fristen sorgfältig überwacht werden müssen, wenn wir nicht gezwungen werden wollen, die zu Unrecht gewährten Erleichterungen beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Investitionsdauer zurückzugeben.

Das Gesetz sieht vor, dass die Höhe der gewährten Entlastung den in der Steuererklärung ausgewiesenen Betrag des Jahreseinkommens übersteigt. In diesem Fall gilt die Entlastung weiterhin in der Höhe, die den insgesamt entstandenen Kosten entspricht, sie wird jedoch auf die folgenden Kalenderjahre aufgeteilt, mit dem Vorbehalt, dass die gewährte Erstattung auf höchstens 6 Folgejahre ab Ende verteilt werden kann das Kalenderjahr, in dem die erste Ausgabe angefallen ist.

Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, betrifft den Inhalt der Steuererklärung, wenn uns beispielsweise nach Abzug der Photovoltaik von der Einkommensteuer für das Jahr 2019 ein Zuschuss gewährt wurde, z.B. aus dem Moje Prąd-Programm. In einer Situation, in der wir die gesamten Kosten, die uns im Rahmen einer im Jahr 2019 abgeschlossenen Investition entstanden sind, von der Steuer abgezogen haben, werden die im Jahr 2020 aus anderen Zuschüssen erhaltenen Mittel, d. h. z.B. 5.000 PLN müssen in voller Höhe als Einkommen für 2020 hinzugerechnet werden. Andernfalls können wir straf- und steuerrechtlich haftbar gemacht werden, was sicher niemand möchte. Es wäre angebracht, die im Jahr 2021 abgeschlossenen Investitionen abzuziehen und im Jahr 2022 eine Finanzierung in Höhe von 3.000 PLN aus dem Programm „Moj Prąd“ zu erhalten.