Der Austausch des Normzählers erfolgt bei einem Ausfall auf Meldung bzw. bei ununterbrochenem Betrieb etwa alle 10 Jahre. In diesem Fall wird der gesamte Vorgang vom Energieverteiler initiiert. Der Endverbraucher wird per Brief oder elektronisch (abhängig von der im Vertrag zum Ausdruck gebrachten individuellen Zustimmung) über die Notwendigkeit des Zähleraustauschs informiert. Anschließend wird ein für beide Seiten passender Termin für den Austausch des Gerätes vereinbart. Der Austausch des Zählers erfolgt immer durch einen vom Energieversorger beauftragten qualifizierten Installateur.
Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben, den Installateur zu bitten, sich auszuweisen, bevor Sie einem Austausch des Energiezählers zustimmen. Jeder Kraftwerksmitarbeiter muss seinen Ausweis vorzeigen. Es bestätigt die Berechtigung zur Ausführung einer bestimmten Art von Arbeit und richtet sich nach dem Stromversorger, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.
Denken Sie daran, sich nicht täuschen zu lassen! Unlautere Praktiken einiger Handelsvertreter sind bekannt und leider weit verbreitet. Unter dem Vorwand, den Zähler auszutauschen, wird man gezwungen, einen Energieliefervertrag zu neuen (oft sehr ungünstigen) Konditionen abzuschließen! Dies ist einer der Gründe, warum es sich lohnt, vor Beginn der Arbeiten zum Austausch des Zählers Rücksprache mit dem Installateur zu halten.
Der Austausch des Zählers gegen einen Zweirichtungszähler sollte erst nach der Installation der Photovoltaikanlage, jedoch vor dem Anschluss erfolgen. Dies ist wichtig, da nur ein speziell entwickeltes Gerät die in das Netz eingespeisten Kilowattstunden Energie zählen kann.