Der Anschluss der Anlage an das Stromnetz befreit uns nicht vollständig von der Beziehung zum Energieversorger, sodass wir den möglichen Energieverbrauch regelmäßig aus dem allgemeinen Netz abrechnen müssen oder einfach feste Kosten für die Netzwartung tragen. Um den Stromaustausch zwischen der Photovoltaik und dem allgemeinen Netz zu steuern, ist ein bidirektionaler Zähler erforderlich, mit dem der Stromversorger den Verbrauch berechnet, der die Differenz zur Produktion des ins Netz eingespeisten Überschusses übersteigt.
Bei der Planung von Anlagen kommt es selten vor, dass Kunden sich für die Stromauswahl auf der Grundlage minimaler Parameter entscheiden, was zu einem konstanten Energieverbrauch aus dem Netz und der Notwendigkeit einer Bezahlung des verbrauchten Stroms führen würde. Bei den Grenzwerten der Anlage ist es ebenso wahrscheinlich, dass die Energieaustauschbilanz 0 beträgt, wobei es natürlich schwierig ist, die Produktion genau an den Bedarf anzupassen, beispielsweise aufgrund variabler Wetterfaktoren. In diesem Fall sind wir jedoch nur verpflichtet, die Fixkosten für die Wartung des Netzes zu tragen, die sich auf etwa 20 PLN pro Monat belaufen und unter anderem Folgendes umfassen: Zählergebühr.
Im Idealfall wird mehr Strom produziert, als der Haushalt benötigt. Wenn in diesem Fall keine Energiespeicher im Umlauf sind, wird der Überschuss direkt ins Netz eingespeist und der Zweirichtungszähler erfasst die genaue Anzahl der Kilowattstunden, die von der Anlage gesendet wurden. Dadurch können wir im Winter trotz geringerer Energieproduktion die Stromrechnung sehr niedrig halten, oft sogar bei Null, wenn der im Netz gespeicherte Überschuss den Bedarf bei reduzierter Anlageneffizienz deckt.