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Proforma-Vorschriften

ECOABM-VERKAUFSBESTIMMUNGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Der Verkäufer ist Kamil Andruszkiewicz, der ein Unternehmen unter dem Namen ecoABM Kamil Andruszkiewicz in Białystok, ul. betreibt. General Stan. Maczka 52/2, 15-691 Białystok, eingetragen im Zentralregister und für Unternehmensinformationen, NIP: 5423364054, REGON: 383607366.
2. Die Person, die den Kaufvertrag abschließt, ist verpflichtet, die allgemein geltenden Rechtsvorschriften und die Bestimmungen der Verordnungen einzuhalten. Die Bezahlung des Angebots ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen.
3. Die Geschäftsordnung wird über die Website kostenlos in einer Form zur Verfügung gestellt, die das Lesen ihres Inhalts, einschließlich des Erwerbs, der Vervielfältigung und der Aufzeichnung, einschließlich des Druckens, ermöglicht.

II. DEFINITIONEN
Die in der Verordnung verwendeten Begriffe bedeuten:
1. Verkäufer (im Folgenden auch ecoABM genannt) – Kamil Andruszkiewicz, der ein Unternehmen unter dem Namen ecoABM Kamil Andruszkiewicz in Białystok, ul. betreibt. General Stan. Maczka 52/2, 15-691 Białystok, NIP: 5423364054, REGON: 383607366;
2. Käufer – Unternehmen, das die Bestellung gemäß den in den Bestimmungen festgelegten Regeln aufgibt und bezahlt. Der Käufer darf nur ein Unternehmer sein, der als gewerblicher Unternehmer handelt und mit ecoABM ein Geschäft abschließt, das in direktem Zusammenhang mit der von diesem Unternehmer ausgeübten Geschäftstätigkeit steht und für ihn beruflichen Charakter hat;
3. Verordnungen – diese Verordnungen und Anhänge;
4. Produktangebot – Produkte, die ecoABM den Käufern zusammen mit ihrem Netto-/Bruttopreis anbietet, einschließlich Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Energiespeicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen, Photovoltaikkonstruktionen, elektrische Ausrüstung und Montagezubehör, Carports, elektrische Sicherheit, Elektromobilität.
5. DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 /46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) (ABl. EU Nr. 119, Seite 1);
6. Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten – Gesetz vom 10. Mai 2018 zum Schutz personenbezogener Daten (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2019, Pos. 1781);

III. ZUSAMMENARBEIT
1. Voraussetzung für die Auftragserteilung ist, dass der Käufer folgende Angaben macht:
a) Vor- und Nachname der bestellenden Person – diese Person muss eine vertretungsberechtigte Person des Käufers sein. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er befugt und berechtigt ist, im Namen des Käufers eine Bestellung aufzugeben
b) der vollständige Name des Unternehmens des Käufers;
c) die Steueridentifikationsnummer des Käufers;
d) die E-Mail-Adresse des Käufers;
e) Telefonnummer der Person, die berechtigt ist, ecoABM im Namen des Käufers zu kontaktieren;
f) Marketinginformationen unter anderem zu: Zugangskanal;
2. Die oben genannten Informationen unterliegen der Überprüfung. Die Überprüfung erfolgt im Hinblick auf die aktive Geschäftstätigkeit des Käufers, die Übereinstimmung seines Unternehmens mit der Elektro-/Bauindustrie und den Willen zur geschäftlichen Zusammenarbeit mit dem Käufer. In Ausnahmefällen kann die Bestellung storniert und Folgeanfragen abgelehnt werden, auch im Falle der Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen ecoABM und dem Käufer oder bei Zahlungsrückständen.
3. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für das Handeln seiner Mitarbeiter.
4. ecoABM behält sich das Recht vor, die Abgabe von Angeboten an den Käufer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. ecoABM ist bemüht, das Angebot aktuell zu halten. Für den Fall, dass einige der bestellten Waren nicht verfügbar sind, verpflichtet sich ecoABM, den Käufer unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über die Situation zu informieren.
6. Für die Übermittlung einer wirksamen Produktanfrage durch den Käufer müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
a) Auswahl des/der Produkte(s) und Angabe der Anzahl der zu bestellenden Produkte;
b) Auswahl der Versandart und Angabe der Lieferadresse;
Im Falle einer Anfrage zu einem Produkt/Produkten, die fluorierte Gase verwenden, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer per E-Mail an die ecoABM-E-Mail-Adresse: b2b@ecoabm.com oder an die ecoABM-Zentrale die Original-Gaszertifikate zur Verfügung zu stellen , bestimmt für Mitarbeiter oder Unternehmen, die an Kühlgeräten, Lüftungs-, Heizungs- und Wärmepumpen arbeiten, oder reichen Sie eine Erklärung über den Weiterverkauf der Waren per E-Mail an die E-Mail-Adresse ecoABM b2b@ecoabm.com oder im Original an die ecoABM-Zentrale ein .

IV. VERKAUFSREGELN
1. Nachdem ecoABM eine Anfrage zu dem/den Produkt(en) erhält und die Anfrage von ecoABM angenommen wird, erhält der Käufer per E-Mail ein detailliertes Angebot in Form einer Proforma-Rechnung, die Folgendes enthält: eine Liste der Produkte, deren Anzahl und Methode der Lieferung und den aktuellen Preis der Produkte. Angebot – Proforma-Rechnung enthält Informationen über die Gültigkeitsdauer. In der Angebots-Proforma-Rechnung sind die Art und das Datum der Zahlung sowie die Angabe des ecoABM-Bankkontos oder Informationen zur Bar-/Kartenzahlung bei Erhalt der Ware vom ecoABM-Hauptsitz sowie das ungefähre Datum der Freigabe/Lieferung der Ware angegeben .
2. Nach Erhalt des Angebots – Proforma-Rechnung – kann die Bestellung nicht mehr bearbeitet werden. Wenn nach vorheriger Kontaktaufnahme zwischen dem ecoABM-Vertriebsmitarbeiter und dem Käufer die Notwendigkeit besteht, das Angebot zu bearbeiten oder zu ändern, sendet ecoABM ein neues, detailliertes Angebot – eine Proforma-Rechnung – an die E-Mail-Adresse des Käufers: eine Liste der Produkte und deren Nummer , Versandart und der aktuelle Preis der Produkte. Die Angebots-Proforma-Rechnung enthält Angaben zur Gültigkeitsdauer. Auf der Angebots-Proforma-Rechnung sind die Zahlungsart und das Zahlungsdatum sowie die Bankverbindung von ecoABM oder Informationen zur Barzahlung bei Erhalt der Ware vom ecoABM-Hauptsitz sowie das ungefähre Ausstellungs-/Lieferdatum der Ware angegeben. Das Angebot erlischt im Falle von:
1) Nichtzahlung der Proforma-Rechnung innerhalb der Angebotsfrist;
2) im Falle der Zusendung eines neuen Angebots an den Käufer gemäß Abschnitt 2.
3. Wenn der einmalige Wert der Transaktion, unabhängig von der Anzahl der daraus resultierenden Zahlungen, 15.000,00 PLN brutto übersteigt, kann der Käufer keine Barzahlung leisten und ist verpflichtet, die Zahlung über ein Zahlungskonto vorzunehmen.
5. Die vollständige Zahlung der Angebots-Proforma-Rechnung durch den Käufer stellt eine Bestätigung der Annahme des Angebots und des Abschlusses eines Kaufvertrags mit ecoABM sowie die Annahme des Inhalts der Geschäftsbedingungen dar.
6. Im Falle von Factoring-Käufern gelten die Punkte 1–5 des Kapitels VI der Geschäftsordnung nicht und der Vertrag kommt gemäß den folgenden Regeln zustande:
1) Nachdem ecoABM vom Käufer eine Anfrage zu dem/den Produkt(en) erhalten hat, die ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den vom Käufer angegebenen Bedingungen darstellt, bestätigt ecoABM unverzüglich die Annahme dieses Angebots. Die E-Mail-Bestätigung der Annahme der Bestellung durch EcoABM kommt einem Vertragsschluss gleich und stellt die Grundlage für die Ausstellung einer Rechnung und die Auslieferung/Versand der Ware dar. Zusammen mit der Bestätigung der Annahme des Angebots gibt ecoABM den ungefähren Zeitpunkt der Ausstellung/Lieferung an die Güter.
2) Falls ecoABM die Anfrage des Käufers nicht annimmt, informiert ecoABM den Käufer unverzüglich per E-Mail über die Weigerung, die Bestellung zu den in der Anfrage angegebenen Bedingungen zu bearbeiten, berechnet den Preis individuell neu und sendet eine individuelle und alternative Alternative, die für einen bestimmten Zeitraum gültig ist dem Käufer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ein Angebot mit Angabe des ungefähren Freigabe-/Liefertermins zusenden. Die Bestätigung eines Alternativangebots durch den Käufer per E-Mail kommt einem Vertragsschluss gleich und ist Grundlage für die Ausstellung einer Rechnung und die Auslieferung/Versand der Ware.
7. Ein Käufer, der nicht an das von ecoABM genutzte Factoring teilnimmt, ist verpflichtet, bei der Zahlung die Pro-forma-Rechnungsnummer im Übertragungstitel anzugeben.
8. Die bestellten Produkte können erst freigegeben werden, nachdem die Pro-forma-Rechnung vollständig bezahlt und gebucht wurde.
9. Nach Freigabe der bestellten Produkte schickt ecoABM dem Käufer, der nicht unter Factoring fällt, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an die E-Mail-Adresse des Käufers.
10. Der Eigentümer des von der Bestellung betroffenen Produkts/Produkts bleibt ecoABM, bis der Käufer die gesamte Bestellung bezahlt hat.
Rechnungen werden in elektronischer Form erstellt und an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Durch die Annahme dieser Geschäftsbedingungen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten. Bei Änderungen der Vorschriften werden Rechnungen gemäß den geltenden Vorschriften ausgestellt und geliefert.

V. LIEFERUNG
1. Die Kosten für die Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Produkte trägt der Käufer.
2. Die Versandkosten hängen von der gewählten Versandart sowie der Art und Anzahl der bei ecoABM bestellten Produkte ab.
3. Der Käufer ist verpflichtet, spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt des Auftragseingangs über seinen eigenen organisierten Transport zu informieren und dabei an ecoABM den Vor- und Nachnamen sowie das Fahrzeugkennzeichen der Person zu übermitteln, die die Bestellung abholt.
4. Der Käufer gibt in der Bestellnachricht die Lieferadresse der bestellten Produkte an. ecoABM überprüft nicht die Richtigkeit der angegebenen Adresse. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Angabe einer falschen Lieferadresse oder der Nichtabholung der Sendung an der vom Käufer angegebenen Adresse gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Insbesondere ist ecoABM nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die auf eine vom Käufer angegebene falsche Lieferadresse zurückzuführen sind .
5. Bei Kuriersendungen ist der Käufer verpflichtet, die Anwesenheit einer zur Entgegennahme der Lieferung befugten Person zu den vom Kurier angegebenen Zeiten sicherzustellen. Wenn die Ware nicht abgeholt wird, wird ecoABM vom Spediteur eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.
6. Bei Kuriersendungen auf Paletten erfolgt die Entladung der Ware über den Ladeaufzug des Kurierwagens. Bei nicht standardmäßigen Sendungen, z. B. Paletten, die zu schwer für einen Aufzug sind, oder bei langen Sendungen ist der Käufer für die Bereitstellung von Werkzeugen zum Entladen, insbesondere eines Gabelstaplers, verantwortlich. Wenn die Werkzeuge nicht zum Entladen vorbereitet werden, wird vom Spediteur eine zusätzliche Gebühr erhoben.
7. Die Parteien vereinbaren, dass die Ware entladen wird, bevor das erste architektonische Hindernis die weitere Durchfahrt blockiert, wenn es für das Fahrzeug des Kuriers nicht möglich ist, direkt zu der in der Bestellung angegebenen Adresse zu fahren. In einem solchen Fall ist der Ort der Lieferung der Ware der Ort ihrer tatsächlichen Entladung, und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware während der Entladung geht auf den Käufer über.
8. Soll der Transport der bestellten Ware mit dem Firmentransportunternehmen ecoABM erfolgen, ist die Entladung der Ware durch den Käufer vorzunehmen.
9. Wenn Sie Ihre Bestellung selbst abholen, informiert Sie ecoABM per E-Mail oder SMS an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse über die Vorbereitung der Bestellung und die Möglichkeit der Abholung. Wenn Sie Ihr eigenes Produkt/Ihre eigenen von der Bestellung abgedeckten Produkte abholen, ist der Käufer verpflichtet, diese innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Datum der Lieferung an den Käufer abzuholen und Informationen über die Vorbereitung der Bestellung und die Möglichkeit ihrer Abholung zu erhalten.
10. Bei Selbstabholung obliegt die Verladung und der Transport dem Käufer. Die Lieferung der Ware erfolgt ungesichert, insbesondere ohne Sicherungsstreifen, Stretchfolie oder sonstige Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherung der Ladung während des Transports liegt in der Verantwortung des Käufers und liegt ausschließlich in seiner Verantwortung.
11. Wenn Sie Ihre Bestellung selbst abholen, kann der Käufer die Bestellung an Werktagen von Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr an der folgenden Adresse abholen: Gen. St. Maczka 52/2 15-691 Białystok.
12. Im Falle von:
1) Der Käufer versäumt es, das/die in der Bestellung enthaltene(n) Produkt(e) abzuholen oder
2) der Käufer die in der Bestellung enthaltenen Produkte nicht rechtzeitig abholt oder
3) der Käufer trotz Bezahlung der Bestellung keine Lieferadresse angibt,
ecoABM hat vom Käufer Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 500 PLN (in Worten: fünfhundert Zloty) netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer für jeden Tag der Lagerung des/der bestellten Produkts/Produkte im Lager von ecoABM.
13. Im Falle von:
1) Der Käufer versäumt es, das/die in der Bestellung enthaltene(n) Produkt(e) abzuholen oder
2) der Käufer die in der Bestellung enthaltenen Produkte nicht rechtzeitig abholt oder
3) der Käufer trotz Bezahlung der Bestellung keine Lieferadresse angibt,
ecoABM hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist für den Eingang der Bestellung erklärt werden. Die Widerrufserklärung kann per E-Mail erfolgen.
14. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gemäß Punkt 13 ist ecoABM berechtigt, dem Käufer eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des in der Pro-forma-Rechnung angegebenen Bestellwerts in Rechnung zu stellen.
15. Die vereinbarten Vertragsstrafen schließen nicht aus, dass ecoABM nach allgemeinen Grundsätzen einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz verlangen kann.

VI. PERSÖNLICHE DATEN
1. Der Administrator der personenbezogenen Daten des Käufers im Sinne der DSGVO ist Kamil Andruszkiewicz, der ein Unternehmen unter dem Namen ecoABM Kamil Andruszkiewicz in Białystok, ul. betreibt. General Stan. Maczka 52/2, 15-691 Białystok, NIP: 5423364054, REGON: 383607366, Tel. 85 876 00 99, E-Mail contact@ecoabm.com.
2. ecoABM verarbeitet personenbezogene Daten gemäß geltendem Recht, darunter unter anderem: in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Die Daten der Käufer werden rechtmäßig, angemessen für die Verarbeitungszwecke und für die erforderliche Zeit verarbeitet, wobei geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Einsatz kommen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem Risiko einer Verletzung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit entspricht und Schwere der Bedrohung. Der Administrator unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung und der Schutz der personenbezogenen Daten der Käufer so erfolgen, dass der Zugriff auf diese Daten durch Unbefugte sowie die unbefugte Nutzung der oben genannten Daten verhindert wird. Daten.
3. Alle vom Käufer bereitgestellten Daten werden vor der Übermittlung an ecoABM mit einer sicheren Verschlüsselung automatisch verschlüsselt und vertraulich verarbeitet.
4. Der Administrator sammelt die folgenden Arten von Informationen:
a) Vom Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs angegebene personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, vollständiger Name des Unternehmens des Käufers im Falle eines Einzelunternehmens, NIP-Nummer, REGON-Nummer, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten notwendig, um die Bestellung zu bezahlen, eine Rechnung auszustellen;
5. Die Angabe personenbezogener Daten erfolgt freiwillig und wird zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Kaufvertrages über das Produkt/die Produkte sowie zum Zwecke des Reklamationsverfahrens und zu Abrechnungs- und Abrechnungszwecken, einschließlich steuerrechtlicher Zwecke, verarbeitet – Grundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 6 Abschnitt 1 Buchstabe b und c DSGVO
6. Persönliche Daten werden vom Käufer bereitgestellt.
7. Empfänger personenbezogener Daten sind Stellen, die nach den Bestimmungen oder auf Grundlage einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zur Erhebung personenbezogener Daten berechtigt sind, insbesondere Stellen, die Audits, Inspektionen und Bewertungen durchführen.
8. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation erfolgt nicht.
9. Personenbezogene Daten werden gespeichert:
 im Falle eines Kaufvertrags für ein Produkt/Produkte – für die Verjährungsfrist der Verpflichtung, mindestens 5 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung entstanden ist.
10. Käufer haben das Recht, vom Administrator den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten und deren Berichtigung zu verlangen. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen haben sie außerdem das Recht, die Löschung personenbezogener Daten, die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie das Recht auf Übermittlung personenbezogener Daten zu verlangen.
11. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, Voraussetzung für den Vertragsabschluss und freiwillig; Eine Verweigerung der Bereitstellung der Daten kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt.
12. Käufer haben das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten – einzureichen.
13. Die Daten der Käufer werden bei der Entscheidungsfindung nicht automatisiert verarbeitet und es erfolgt kein Profil.
14. Der Administrator kann die folgenden Daten verarbeiten, die charakterisieren, wie der Käufer die elektronisch bereitgestellte Dienstleistung nutzt (Betriebsdaten):
a) Kennzeichnungen zur Identifizierung des anhand personenbezogener Daten zugeordneten Leistungsempfängers;
b) Markierungen, die den Abschluss des vom Leistungsempfänger genutzten Telekommunikationsnetzes oder IT-Systems kennzeichnen;
c) Angaben über Beginn, Ende und Umfang der jeweiligen Nutzung des elektronisch bereitgestellten Dienstes;
d) Informationen über die Nutzung der elektronisch bereitgestellten Dienste durch den Leistungsempfänger.

VII. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE von ecoABM
1. ecoABM ist nicht verantwortlich für:
– aufgrund einer verspäteten Lieferung der Ware,
– aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Kriegshandlungen, behördlicher Verbote, Streiks etc. Treten solche Umstände ein, verlängert sich die Auftragserfüllungsfrist um die Dauer dieser Umstände.
2. Bei Kuriersendungen besteht die Gefahr einer Beschädigung während des Transports. Daher ist der Käufer verpflichtet, die Richtigkeit der Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Wenn der Käufer Schäden an der Verpackung der Ware feststellt, die während des Kuriertransports entstanden sind, ist der Käufer verpflichtet, den Kurier unverzüglich mit der Erstellung eines Schadensberichts zu beauftragen, anschließend ecoABM darüber zu informieren, anschließend einen Reklamationsbericht zu erstellen und diesen an ecoABM zu übermitteln Formular verfügbar auf der B2B-Plattform oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: reklamcje@ecoabm.com. Wenn der Käufer mit Sicherheit behaupten kann, dass die Ware aufgrund einer Beschädigung mangelhaft ist, sollte er die Annahme der Ware verweigern. Reklamationen, die später als 5 Tage nach Erhalt der Lieferung eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
3. ecoABM behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund der genannten Punkte. Unter den oben genannten Umständen verschiebt sich der Auftragsabschlusstermin um mehr als 3 Monate. Eine Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag kann innerhalb von 6 Monaten abgegeben werden. Die Widerrufserklärung kann per E-Mail erfolgen.
4. Die Haftung von ecoABM im Rahmen der Garantie für den Verkauf des Produkts/der Produkte ist ausgeschlossen.
5. Die Garantie für die verkauften Produkte übernimmt der Hersteller. Die Garantiebedingungen werden dem Käufer zusammen mit der Lieferung des bestellten Produkts/der bestellten Produkte ausgehändigt oder sind unter www.ecoabm.com verfügbar.

VIII. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
1. Der Käufer verpflichtet sich, während und für 3 Jahre nach der letzten Bestellung vertrauliche Informationen über ecoABM zu bewahren, die er erhalten hat oder zu denen er im Zusammenhang mit der E-Mail-Korrespondenz Zugang hatte („vertrauliche Informationen“).
2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle Informationen, deren Offenlegung dazu führen könnte, dass ecoABM, ihre Kunden und mit ihr kooperierenden Unternehmen offengelegt werden, einschließlich der folgenden Daten:
a) über die von ecoABM eingesetzten Technologien, den Ablauf der Umsetzung ihrer Dienstleistungen, die Arbeitsorganisation, das Angebot an ecoABM-Produkt(en) und vor allem über deren Preise und einzelne Typen, Modelle und Typen von Produkten;
b) Vertragsvorlagen und sonstige verwendete Dokumente, ecoABM-Kundendaten,
c) über die eingesetzten Kreativtechniken und die entwickelten Projekte und Ideen;
d) bezüglich der Preise der ecoABM-Dienste und der geltenden Abrechnungen;
e) bei Personen, die Auftragnehmer oder Mitunternehmer von ecoABM sind, den Inhalt der Verträge zwischen diesen Personen und ecoABM sowie die Höhe der Vergütung und die gewählte Abrechnungsmethode.
3. Der Käufer verpflichtet sich:
a) Vertrauliche Informationen entsprechend ihrer Besonderheit zu behandeln und sie mindestens auf die gleiche Weise und im gleichen Umfang zu schützen, wie er seine eigenen Informationen dieser Art sowie Informationen, die personenbezogene Daten umfassen oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen, schützt, wozu der Käufer verpflichtet ist diese Informationen in der von ecoABM vorgesehenen Weise zu schützen, soweit ecoABM diese Informationen schützt;
b) alle während und im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen nur für die von ecoABM angegebenen Zwecke und in dem mit ecoABM vereinbarten Umfang verwenden;
c) Vertrauliche Informationen nicht kopieren oder anderweitig reproduzieren, es sei denn, eine solche Notwendigkeit ergibt sich aus der Zusammenarbeit mit ecoABM. Der Käufer, der vertrauliche Informationen erhält, muss vor jedem Kopieren oder Reproduzieren vertraulicher Informationen die Genehmigung von ecoABM einholen;
d) ecoABM unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen aufgrund behördlicher, gerichtlicher oder sonstiger Entscheidungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen gezwungen wird oder wenn der Verdacht besteht, dass Dritte unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen erlangt haben;
4. ecoABM ist berechtigt, vom Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (fünfzehntausend) PLN für jeden Verstoß gegen die in Kapitel VIII der Verordnung genannte Verpflichtung zu verlangen, insbesondere für jeden Fall:
a) Versäumnis des Käufers, geeignete Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen zu ergreifen,
b) die Verwendung vertraulicher Informationen durch den Käufer entgegen den von ecoABM angegebenen Zwecken oder über den von ecoABM festgelegten Umfang hinaus oder deren Verwendung ohne Zustimmung von ecoABM;
c) Kopieren oder Reproduzieren vertraulicher Informationen durch den Käufer ohne Zustimmung von ecoABM.
5. ecoABM ist unbeschadet der vorbehaltenen Vertragsstrafen berechtigt, nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches Schadensersatz über den oben genannten Betrag hinaus geltend zu machen.
6. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflichten, insbesondere in den Fällen des Kapitels VIII der Geschäftsordnung, ist ecoABM berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Soweit nicht durch die Verordnung geregelt, sind die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts anzuwenden.
2. Der Käufer verpflichtet sich, ecoABM unverzüglich über jede Änderung der Registrierungsdaten und über jeden Fall zu informieren, in dem er einen Insolvenz- oder Sanierungsantrag gestellt hat.
3. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen ecoABM und dem Käufer ist das zuständige Gericht in Białystok zuständig.
4. ecoABM behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu ändern oder zu ergänzen
5. Informationen über Änderungen der Geschäftsordnung werden fortlaufend auf der Hauptseite der Plattform www.ecoabm.pl veröffentlicht.
6. Die Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft